Das Teilhabegespräch hat einen hohen Stellenwert im Rahmen der Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter
Menschen. Es dient dazu, eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, zu erhalten, zu
verbessern und möglichst auf Dauer zu sichern.
Deshalb ist das Teilhabegespräch auch ein zentraler Bestandteil der Inklusionsvereinbarung (Punkt 4.2.1.) , hier wird sogar der
Geltungsbereich für das Angebot eines Teilhabegespräches auf Lehrkräfte und pädagogische Assistenten/-innen mit einem
GdB von 30 und 40 ausgedehnt. Die Schulleitung ist verpflichtet ein Teilhabegespräch anzubieten. Die Lehrkraft bzw. der/die
pädagogische Assistent/in hat die Möglichkeit, dieses Angebot auch abzulehnen, weil er/sie z. B. das Gespräch nicht für
notwendig hält.
Das Angebot eines Teilhabegesprächs ergibt sich aus dem in der SchwbVwV verankerten Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung
des Arbeitsplatzes. Dort steht in Abschnitt 4 zum Stichwort „Arbeitsbedingungen“:
„Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und
Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der
Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (…) sowie auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes
mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen...“
Die Schulleitung kann diesem Auftrag nur nachkommen, wenn sie mit den betroffenen Lehrkräften und pädagogischen Assistent/innen
über die Arbeitsbedingungen spricht. Ziel des Gespräches ist es, dass die Schulleitung Einblick erhält in die
Arbeitssituation der betroffenen Person, und zwar sowohl in vorhandene Fähigkeiten, Kenntnisse und Potentiale, als auch in
möglichen Unterstützungsbedarf. Außerdem soll bei Schwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Das
Gespräch sollte nach Bekanntwerden einer Behinderung und danach mindestens einmal jährlich, am besten vor der Deputatsplanung des
kommenden Schuljahres, stattfinden. Bei Bedarf kann auch die schwerbehinderte, gleichgestellte oder behinderte
Lehrkraft/pädagogische Assistent/in um ein weiteres Teilhabegespräch bitten.
Auf Wunsch der / des Betroffenen kann die Örtliche Vertrauensperson am Gespräch teilnehmen.
In einem Protokoll (Siehe „Protokollvorschläge Teilhabegespräch GHWRGS / Gym / BS“) werden die Absprachen
festgehalten, z. B. Vereinbarungen zu Lehrauftrag / Deputat, Gestaltung der Unterrichtsverpflichtung, Mehrarbeit, Aufsichtsführung,
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Muster für ein Protokoll des Teilhabegesprächs GHWRGS
Tipps zur Vorbereitung des Teilhabegespräch Gym, BS