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Teilhabegespräch


Das Teilhabegespräch hat einen hohen Stellenwert im Rahmen der Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Es dient dazu, eine Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu ermöglichen, zu erhalten, zu verbessern und möglichst auf Dauer zu sichern.


Deshalb ist das Teilhabegespräch auch ein zentraler Bestandteil der Inklusionsvereinbarung (Punkt 4.2.1.) , hier wird sogar der Geltungsbereich für das Angebot eines Teilhabegespräches auf Lehrkräfte und pädagogische Assistenten/-innen mit einem GdB von 30 und 40 ausgedehnt. Die Schulleitung ist verpflichtet ein Teilhabegespräch anzubieten. Die Lehrkraft bzw. der/die pädagogische Assistent/in hat die Möglichkeit, dieses Angebot auch abzulehnen, weil er/sie z. B. das Gespräch nicht für notwendig hält.


Das Angebot eines Teilhabegesprächs ergibt sich aus dem in der SchwbVwV verankerten Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dort steht in Abschnitt 4 zum Stichwort „Arbeitsbedingungen“:
„Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (…) sowie auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen...“


Die Schulleitung kann diesem Auftrag nur nachkommen, wenn sie mit den betroffenen Lehrkräften und pädagogischen Assistent/innen über die Arbeitsbedingungen spricht. Ziel des Gespräches ist es, dass die Schulleitung Einblick erhält in die Arbeitssituation der betroffenen Person, und zwar sowohl in vorhandene Fähigkeiten, Kenntnisse und Potentiale, als auch in möglichen Unterstützungsbedarf. Außerdem soll bei Schwierigkeiten gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Das Gespräch sollte nach Bekanntwerden einer Behinderung und danach mindestens einmal jährlich, am besten vor der Deputatsplanung des kommenden Schuljahres, stattfinden. Bei Bedarf kann auch die schwerbehinderte, gleichgestellte oder behinderte  Lehrkraft/pädagogische Assistent/in um ein weiteres Teilhabegespräch bitten. 


Auf Wunsch der / des Betroffenen kann die Örtliche Vertrauensperson am Gespräch teilnehmen.


In einem Protokoll (Siehe „Protokollvorschläge Teilhabegespräch GHWRGS / Gym / BS“) werden die Absprachen festgehalten, z. B. Vereinbarungen zu Lehrauftrag / Deputat, Gestaltung der Unterrichtsverpflichtung, Mehrarbeit, Aufsichtsführung, Außerunterrichtliche Veranstaltungen


Muster für ein Protokoll des Teilhabegesprächs GHWRGS

Tipps zur Vorbereitung des Teilhabegespräch Gym, BS

Muster für ein Protokoll des Teilhabegesprächs Gym

Muster für ein Protokoll des Teilhabegespräch BS

 

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