Die örtliche Schwerbehindertenvertretung im Bereich der Beruflichen Schulen befindet sich an den einzelnen Beruflichen Schulen. Sollten an einer Schule weniger als fünf schwerbehinderte Lehrkräfte beschäftigt sein, so schließen sich mehrere benachbarte Schulen zusammen und wählen eine gemeinsame Schwerbehindertenvertrauensperson.
Adressen:
Ein direkten Zugriff auf die für die Schulen zuständigen Örtlichen Vertrauenspersonen ist wie folgt möglich:
Zuständigkeiten im Bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart:
ÖVP für die Beruflichen Schulen im RPS
Zuständigkeiten im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
ÖVP für die Beruflichen Schulen im RPK
Zuständigkeiten im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg:
ÖVP für die Beruflichen Schulen im RPF
Die übrigen Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen kann man den Daueraushängen an den Schulen entnehmen, bei der
zuständigen Bezirksvertrauensperson Michael Jens Reiser und bei den örtlichen Personalräten sowie bei den Schulleitungen
erfragen.