Die örtliche Schwerbehindertenvertretung im Bereich der Gymnasien befindet sich an den einzelnen Gymnasien. Sollten an einer Schule weniger als fünf schwerbehinderte Lehrkräfte beschäftigt sein, so schließen sich mehrere benachbarte Schulen zusammen und wählen eine gemeinsame Schwerbehindertenvertrauensperson.
Adressen:
Örtliche Vertrauenspersonen im RP Stuttgart
Örtliche Vertrauenspersonen im RP Freiburg
Örtliche Vertrauenspersonen im RP Karlsruhe
Örtliche Vertrauenspersonen im RP Tübingen
Außerdem kann man die Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen den Daueraushängen an den Schulen entnehmen, bei den zuständigen Bezirksvertrauenspersonen und bei den örtlichen Personalräten sowie bei den Schulleitungen erfragen.