Die Schulleiterin/ der Schulleiter hat die Aufgabe, gegen Ende des Schuljahres mit dem Blick auf das neue Schuljahr einen Termin für ein persönliches Teilhabegespräch mit der behinderten, gleichgestellten oder schwerbehinderten Lehrkraft zu vereinbaren. Vor Erstellung der Deputats- und Stundenpläne sollen in diesem Gespräch die Arbeitssituation und die besonderen Bedürfnisse der Lehrkraft für die Planung des kommenden Schuljahres besprochen werden.
Sollte die Schulleiterin/der Schulleiter nicht auf Sie zukommen, so sprechen Sie diese/ diesen vor den Deputatsplanungen doch selbst darauf an.
Über folgende Aspekte sollten Sie sich vor dem Gespräch Gedanken machen:
- Was kann ich auch mit meiner Erkrankung/ Behinderung leisten?
- Welche Einschränkungen habe ich aus gesundheitlicher Sicht? (zeitlich, räumlich, belastungsspezifisch)?
- Welche Tätigkeiten bewegen sich im Rahmen meiner Möglichkeiten und wo benötige ich Unterstützungsmaßnahmen?
Fragestellungen für das Teilhabegespräch könnten sein:
- Gibt es Klassen, Stufen oder Fächer, die ich gar nicht oder nur im bestimmten Um-fang (z.B. Korrekturfach Deutsch) unterrichten kann?
- Kann ich eine Klassenleitung übernehmen?
- Wo könnte ich mir eine Mitarbeit an schulischen Gremien/ Projekten vorstellen?
- Kann ich mehrtägige oder eintägige außerschulische Veranstaltungen übernehmen?
- Möchte ich Gebrauch machen von der Möglichkeit nach § 207 SGB IX keine Mehrarbeit leisten zu müssen.
- Brauche ich eine oder mehrere Hohlstunden am Tag zur Regeneration? Benötige ich hierfür einen Ruheraum?
- Wie oft kann ich Nachmittagsunterricht verkraften?
- Brauche ich an bestimmten Tagen ein Zeitfenster für regelmäßig notwendige Arzt-besuche, Therapien oder Medikamenteneinnahme?
- Benötige ich besondere behinderungsbedingte Anforderungen an die Raumausstattung, eine besondere Parkmöglichkeit?
- Bin ich bereit auch Krankheitsvertretungen zu übernehmen?
- Wo und wann kann ich Pausenaufsichten/ Aufsichten übernehmen und wo nicht (z. B. als Gehbehinderte/r nicht im Außenbereich)?
Die Schulleitung hat keinen Anspruch auf Informationen zu Ihrer Krankheit oder Behinderung. Manche Wünsche oder dringende Anliegen werden sich aber überhaupt erst oder leichter begründen lassen, wenn Sie offen miteinander verhandeln. Das müssen Sie für sich selbst abwägen.
Auf Wunsch können Sie sich vorab mit der Örtlichen Vertrauensperson besprechen und diese auch zum Teilhabegespräch hinzuziehen. Sollte die Örtliche Vertrauensperson nicht an Ihrer Schule tätig sein, so erfragen Sie bitte die Kontaktdaten bei der Bezirksvertrauensperson Ihres Regierungspräsidiums:
Bezirksschwerbehindertenvertretung
Über die Ergebnisse ist ein kurzes Ergebnisprotokoll anzufertigen (siehe unser Muster-Protokoll auf der Homepage).