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Teilzeitreferendariat

1. Zielsetzung

Seit 2019 wurde für die wissenschaftlichen Lehrämter die Möglichkeit geschaffen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit durchzuführen. Es soll so die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Ausbildung verbessert werden. Darüber hinaus sollen schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen die Chance erhalten, trotz gesundheitlicher Einschränkungen den Vorbereitungsdienst abzuleisten und dadurch auch den Beruf einer Lehrkraft ergreifen zu können.

2. Inhalt

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird von 18 Monate auf 30 Monate, also auf fünf Unterrichtshalbjahre, gestreckt. Dies entspricht einer Teilzeitquote von 60 %. Die Besoldung und der Ruhegehaltsanspruch werden entsprechend der Teilzeitquote gekürzt. Die Beihilfe wird dagegen in vollem Umfang gewährt. Vor der Zulassung soll ein Beratungsgespräch über Bedingungen und ihre Auswirkungen beim zuständigen Ausbildungsseminar geführt werden. Bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern kann auf deren Wunsch auch die Bezirksschwerbehinderten-vertretung an dem Gespräch teilnehmen. Eine vorherige Beratung durch die Bezirksschwerbehindertenvertretung sollte in Anspruch genommen werden.

3. Voraussetzungen

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann ein Antrag auf einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit gestellt werden.

Diese sind:

  • Betreuung von Kindern unter 18 Jahren
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung

4. Antragstellung

Der Antrag ist, wenn die Voraussetzungen schon vorliegen, gleichzeitig mit dem Zulassungsantrag zum Vorbereitungsdienst über das Online-Bewerbungsportal der Kultusverwaltung Baden-Württemberg zu stellen. Tritt eine der Voraussetzungen erst später ein, kann der Antrag innerhalb des ersten Ausbildungshalbjahres auch nachträglich - mit Wirkung zum Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes - gestellt werden.

Nachweise für den jeweiligen Teilzeitgrund sind:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid

 5. Modifikationen für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit

1. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 1 Schulhalbjahr): Der Umfang des begleiteten Unterrichts/ Hospitation ist i. d. R. auf 6 bis 8 Unterrichtsstunden reduziert.

2. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 4 Schulhalbjahre): Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Vorbereitungsdienst auf zwei Schuljahre gestreckt. Die angehenden Lehrkräfte in Teilzeit unterrichten wöchentlich etwa die Hälfte der im Vorbereitungsdienst in Vollzeit vorgesehenen Unterrichtsverpflichtung, d. h. wöchentlich 4 bis 8 Unterrichtsstunden. Der Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung wird berücksichtigt.

 Weitere Informationen: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/5171878 



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