Pädagogische Assistentinnen und Assistenten
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
sowie in inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe 1 tätig.
"Die Regelungen dieser Vereinbarung gelten gemäß § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX und § 151
Absatz 4 SGB IX für schwerbehinderte Lehrkräfte. Schwerbehinderte Lehrkräfte im Sinne dieser Inklusionsvereinbarung sind
auch schwerbehinderte pädagogische Assistentinnen und pädagogische Assistenten sowie Lehrkräfte mit einem Grad der
Behinderung von 30 und 40, sofern Letztere nicht ausgenommen sind."
Musterinklusionsvereinbarung für alle Schularten (Stand 2018)
Auf dieser Seite finden Sie zusätzliche Informationen zu den Bereichen:
- zusätzliche Urlaubstage (3 Tage ab GdB 30 oder 5 Tage ab GdB 50)
- Berechnung des
Ferienüberhangs
- Berechnung des Ferienüberhangs der Päd. AssistentInnen im SJ 25/26
- Berechnung Ferienüberhang und Vertragsgestaltung Päd. AssistentInnen (Schreiben vom 12.04.2023)
- Tabelle Ferienüberhang Päd. AssistentInnen im SJ 25/26 (mit Sommerferien)
- Tabelle Ferienüberhang Päd. AssistentInnen im SJ 25/26 (ohne Sommerferien)
- Unterstützungssysteme (Schreiben vom KM 22.11.2018)