Es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen und Kollegen nach schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen aus ärztlicher Sicht noch der Schonung bedürfen, also nicht voll dienstlich belastbar sind.
In dieser „Übergangszeit“ kann eine gestufte Deputatsermäßigung (orientiert an Ferienabschnitten) nach ärztlicher Beurteilung bis zur Dauer eines Jahres gewährt werden. Hierfür ist allein die medizinische Notwendigkeit maßgebend. Die zu unterrichtende Stundenzahl kann auch unterhälftig sein.
Die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit sollte durch ein fachärztliches Gutachten (= einem für Nichtmediziner verständlichen Facharztbericht) in Aussicht gestellt werden.
Weitere Informationen zur sogenannten Gestuften Wiederaufnahme des Dienstes (alt Rekonvaleszenzregelung) finden Sie hier