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Pädagogische Assistentinnen und Assistenten

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie in inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe 1 tätig.

"Die Regelungen dieser Vereinbarung gelten gemäß § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX und § 151 Absatz 4 SGB IX für schwerbehinderte Lehrkräfte. Schwerbehinderte Lehrkräfte im Sinne dieser Inklusionsvereinbarung sind auch schwerbehinderte pädagogische Assistentinnen und pädagogische Assistenten sowie Lehrkräfte mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40, sofern Letztere nicht ausgenommen sind."

Musterinklusionsvereinbarung für alle Schularten (Stand 2018)

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