Zu den Nebentätigkeiten während der Altersteilzeit und im Ruhestand (Altersteilzeit, vorzeitiger Ruhestand wegen
Dienstunfähigkeit, Antragsruhestand und gesetzlicher Ruhestand) informieren Sie sich bitte bei der GEW oder den
Berufsverbänden.
Das Finanzministerium hat im Vorgriff auf eine gesetztliche Regelung für pensionierte Lehrkräfte, die im Schuldienst
aushelfen, die Anrechnung auf die Pension ausgesetzt. Sie können also für die Pension unschädlich hinzuverdienen.