Gemäß §208 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub. Im Schulbereich wird dieser Nachteilsausgleich in Form einer Deputatsermäßigung gewährt.
1. Info Deputatsermäßigung für Schwerbehinderte
2. Antrag Rückwirkende Deputatsermäßigung
3. Antrag Lehrkraft Deputatsermäßigung
4. Gewährung Deputatsermäßigung Schulleitung
5a Zusätzliche Deputatsermäßigung GHWRGS-Bereich
5b Zusätzliche Deputatsermäßigung Gymnasien, Berufliche Schulen
6a Tabellen Deputatsermäßigung GHWRGS-Bereich
6b Tabellen Deputatsermäßigung Gymnasien
6c
Tabellen Deputatsermäßigung Berufliche Schulen
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Ermäßigungen bei Abordnungen in den außerschulischen Bereich